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Freie Plätze

Reglement

Reglement / Betriebskonzept

Carl Spitteler-Strasse 6, 8053 Zürich


Das Montessori Kinderhaus wurde im Jahr 1987 von Frau Heidi Maier gegründet. Im Jahr 2005 übernahm Frau Sarah Dal Dosso das Kinderhaus und gründete im Frühjahr 2007 den Namen Montessori Zaubermond. 


Das Kinderhaus ist eine private, konfessionell, neutrale Ganztageseinrichtung, welche Kindern von 6 Monaten bis zum Schuleintritt betreut, so wie einzelne Hortplätze für ehemalige Kita Kinder anbietet.


Auf der Kleinstkindgruppe «Zwergli» werden täglich bis zu 7 Kinder im Alter von 6 Monaten bis ca.2 Jahren betreut. Mit 2 Jahren treten die Kinder in die Räupligruppe ein, wo sie bis zu ihrem 3. Lebensjahr erste Montessori Erfahrungen sammeln können. Mit 3 Jahren bis zum offiziellen Kindergarteneintritt gehören die Kinder in die Schmetterlingsgruppe, in der sie die klassische Montessori Arbeiten kennenlernen und umsetzen.


Die Räupli & Schmetterlinge gelten als Grossgruppe, werden jedoch im Alltag in separaten Räumen betreut. Das Montessori Kinderhaus ist vom schweizerischen Montessori Verein als lizenzierte Montessori Einrichtung anerkannt.


1. Trägerschaft

Das Kinderhaus ist eine private Einrichtung. Trägerin ist Frau Sarah Dal Dosso.


2. Betrieb

Die volle Verantwortung des Betriebes unterliegt Frau Sarah Dal Dosso.


3. Standort des Kinderhauses

Das Kinderhaus (Hauptbetrieb) liegt an der Carl Spitteler-strasse 6 in 8053 Zürich Witikon. Die Mieträume sind parterre und gehören der Livit AG. Das Kinderhaus befindet sich in Gewerberäumen, ein ehemaliger Kindergarten der Stadt Zürich, welche sich in einem Wohnhaus im Grünen befinden.


Das Kinderhaus verfügt über einen separaten Eingang. Im gleichen Gebäude (Hintereingang des Hauses) befindet sich das 1-Zimmer Studio des Kinderhauses, welches als Sitzungszimmer und Pausenraum genutzt wird.


Die beiden Gruppen (Räupli & Schmetterlinge) werden in getrennten Räumen betreut. Das Kinderhaus verfügt über einen eigenen Vorplatz zum Fahrradfahren, einen grossen Sandkasten und eine Wiese mit einem Spielplatzgerät. Der Vorplatz ist eingezäunt und somit für andere Personen während der Kita Öffnungszeiten nicht zugänglich.


Die nah gelegene grüne Umgebung wird regelmässig für Ausflüge genutzt (Robinsonspielplatz, Wald). Seit Januar 2022 befindet sich die Kleinstkindgruppe «Zwergli» neu an der Carl Spitteler-Strasse 38, im Gebäude der Maria Krönung Stiftung. Die beiden Standorte sind 5 Minuten voneinander entfernt.


4. Betreuung und Betreuungsteam

Kinderhausleiterin & dipl. Montessori Pädagogin (dipl. FABE), Diplom Management NPO, Berufsbildnerin, verantwortlich für die Geschäftsführung und Personalleitung. 


Sarah Dal Dosso: Geschäftsführerin & Krippenleiterin

Ausbildung zur dipl. Erzieherin, Montessori Diplom, Management Diplom, Berufsbildnerin, Kurs-Zertfikat in Kommunikation nach Thomas Gordon


Alisa: stellvertetende Krippenleiterin & Gruppenleiterin Schmetterlinge (100%) 

Ausbildung zur dipl. Fachfrau Betreuung, Montessori Diplom, Montessori Kindergartenlehrperson, Berufsbildnerin, Besuch von diversen Weiterbildungen


Rahel: Miterzieherin Räupli (60%)

Diplomierte Fachfrau Betreuung


Christelle: Miterzieherin Schmetterlinge (90%)

diplomierte Fachfrau Betreuung


Mathilde: Miterzieherin Schmetterlinge (40%)

Lehrerin & Montessori Assistentin


Joel: Lernernder, 2. Lehrjahr


Maditha: Praktikantin (Lernende ab 2022)


Milena: Praktikantin (Lernende ab 2022)


Divya: Aushilfe ohne päd. Ausbildung


Kleinstkindgruppe Zwergli:

Roxan: Gruppenleiterin und stellvertretende Krippenleiterin

Diplomierte Fachfrau Betretreuung, Berufsbildnerin


Stephanie: Co-Gruppenleiterin

Diplomierte Fachfrau Betreuung, Berufsbildnerin


Anja: Miterzieherin & Aushilfe

Ohne päd. Ausbildung


Küche:

Katya, unsere Perle, welche uns täglich mit leckerem Essen versorgt


Da wir eine Montessori Einrichtung sind, arbeiten wir auf auf der Kita Gruppe (ab 2 Jahren) mit dieser Methode. „Hilf mir es selbst zu tun“, ist das Leitbild der Montessori Pädagogik, nach welchem wir uns richten. Die Kinder lernen in altersgemischten Gruppen das Umgehen miteinander und können so ein soziales Verhalten erlernen. In ihrer Selbständigkeit wird jedes Kind individuell durch die Mitarbeiterinnen gefördert und in seiner Entwicklung liebevoll unterstützt.


Wir nehmen uns Zeit für die Kinder und arbeiten ohne Zeitdruck, sondern lassen den Kindern ihr Tempo, welches sie brauchen. Nebst der klassischen Montessori Methode und den Materialien bieten wir den Kindern diverse Aktivitäten an: Basteln, Werken, Malen, wöchentlicher Waldtag, Sachthemen, Singen. Für den kreativen Bereich steht uns ein externer, angemieteter Bastelraum zur Verfügung, welcher sporadisch benutzt wird. Uns ist es sehr wichtig, dass das Kind immer mitentscheiden darf und zu keiner Aktivität gezwungen wird. Die Kinder spielen täglich an der frischen Luft oder machen einen Spaziergang.


5. Öffnungszeiten / Ferien / Feiertag

Montag bis Freitag 07:30-18:00 Uhr 

4 Wochen Betriebsferien (Sommer 2 Wochen, Weihnacht-Neujahr 1 Woche, Frühling 1 Woche)


An den offiziellen Feiertagen bleibt das Kinderhaus geschlossen. An den Tagen vor den gesetzlichen Feiertagen und an den beiden zürcherischen Feiertagen Sechseläuten & Knabenschiessen gelten von den üblichen Öffnungszeiten abweichende Regelungen. Diese werden frühzeitig, in der Regel aufs neue Schuljahr, bekannt gegeben.


Die Leiterin behält sich in Ausnahmefällen oder Notfällen bei höherer Gewalt vor, das Kinderhaus kurzfristig zu schliessen (z.B. krankheitshalber Ausfall vieler Erzieherinnen, Pandemie, Todesfall, Unfall, etc.).


6. Anmeldung – Aufnahmekriterien – Eintritt / Kündigung

Anmeldung

Die Eltern / Erziehungsberechtigten melden Ihr Kind mit der Anmeldung bei der Leiterin an. Im anschliessenden Eintrittsgespräch werden die weiteren Schritte, sowie das Eintrittsdatum geregelt. Ein transparentes Informationsgespräch ist für uns selbstverständlich.


Aufnahmekriterien

Das Kinderhaus Zaubermond nimmt Kinder ab dem 6.Monat bis zum Schuleintritt auf. Bei der Aufnahme nimmt die Leiterin auf das Alter und Geschlecht der Kinder Rücksicht. Geschwister von bereits angemeldeten Kindern haben Vorrang gegenüber auswärtigen Kindern. Hortkinder können mit pädagogische Begründung ab 12 Uhr und während der Schulferien betreut werden.


Es werden nur Hortkinder betreut, welche bereits die Kita vorrangig besuchten und welche aus pädagogischen Gründen noch nicht bereit für den städtischen Hort sind. Diese Entscheidung liegt in der Verantwortung der Leiterin und wird jeweils mit den Eltern besprochen.


Eintritt

Der Eintritt erfolgt grundsätzlich und meistens im August des Jahres. Bei freien Plätzen ist ein Eintritt auch unter dem Jahr möglich.

Der Eintritt ist nur auf Beginn oder Mitte eines Monats möglich.

Die definitive Aufnahme wird mit der Unterschrift des Vertrages beider Parteien rechtsgültig.


Die Kündigungsfrist beträgt 3, bzw. 4 Monate, auf Ende eines Monats.

Auf die Monate Juni, Juli August beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate.

Per Ende Juni kann der Vertrag nicht aufgelöst werden.

Wird per Ende Juli gekündigt, ist das Schulgeld für den ganzen Monat zu entrichten (trotz Ferien).


Ausser auf die oben genannten Monate, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Die Kündigung hat eingeschrieben per Post zu folgen, jeweils auf das Ende des Monats. Übertritt von der Kleinstkindgruppe in die Kita-gruppe findet bei freien Plätzen unter dem Jahr statt.


Betreuung Hort-Kinder/ schulergänzende Betreuung

Wir bieten maximal 7 Hortplätze an, für Kinder, welche die Kita bereits im Vorfeld besuchten. Diese Kinder besuchen das Kinderhaus nicht täglich. Von dem her sind täglich zwischen 0-7 Hortkinder anwesend.

Bedingungen für die Hortbetreuung:

  • Das Kind ist vom Entwicklungsstand her noch nicht bereit für den städtischen Hort (grosse Gruppen, weniger Personal, deutlich ältere Kinder, eigener Schulweg noch unzumutbar)
  • Das Kind benötigt eine engere und fürsorglichere Betreuung nach dem Kindergarten/ der Schule, welche wir auf Grund des hohen Personalschlüssels jederzeit gewährleisten können.
  • Das Kind weist medizinische und/ oder psychische Entwicklungsdefizite auf, welche uns im Vorfeld bereits bekannt sind.

Eine Aufnahme für die Hortbetreuung wird von der Leiterin Frau Sarah Dal Dosso entscheiden, anhand eines persönlichen Gespräches mit den Eltern.


7. Betreuungs-und Präsenzzeiten

Die Betreuungszeit entspricht der Öffnungszeit des Kinderhauses.

Die Mindestbelegung beträgt 2 Tage / Woche, welche auch in halben Tagen erfolgen kann. Halbe Tage sind auf der Kleinstkind Gruppe nicht möglich.


Regelmässige Anwesenheit

Es ist für das Kind, wie auch für die Betreuerinnen wichtig, in den Betreuungszeiten eine stabile Gruppenbildung zu erreichen.

Die Eltern verpflichten sich daher, ihr Kind regelmässig an den vereinbarten Tagen ins Kinderhaus zu bringen.


Zusätzliche Betreuungstage sind grundsätzlich bei freier Kapazität möglich, müssen aber mit der Gruppenleiterin im Voraus besprochen werden. Die zusätzlichen Tage werden separat in Rechnung gestellt.


8. Bringen und Holen

Wir bitten die Eltern, ihre Kinder (besonders die der Kita-gruppe), im Garderobenbereich zu verabschieden, um Unruhe auf der Gruppe zu vermeiden.

Die Bring – und Abholzeiten sollen möglichst kurzgehalten werden.

Bitte verlassen Sie ihr Kind nie, ohne sich von ihm zu verabschieden.


Folgende Zeiten gelten als Blockzeiten:


Kleinstkindgruppe:                         Kita-gruppe:

07:30-18:00 Uhr                             07:30-12:00 Uhr (ohne Mittagessen)

                                                       07:30-14 Uhr (mit Mittagessen)

                                                       07:30-18:00 Uhr

Bringen am Morgen:

07:30-09:00 Uhr


Abholen:

Mittag: 11:45 Uhr / 14 Uhr

Abend: 16:30-18:00 Uhr


Wir bitten die Eltern um Pünktlichkeit, damit wir mit den Kindern ein ruhiges Tagesprogramm realisieren können. Nehmen Sie sich genügend Zeit beim Bringen und Abholen des Kindes, damit Ihr Kind nicht aus einer Spielsituation herausgerissen werden muss / wir Ihnen eine Rückmeldung über das Tagesgeschehen geben können.


Können Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund nicht bringen oder pünktlich abholen, müssen die Gruppenleiterinnen telefonisch darüber informiert werden.


9. Absenzen

Absenzen sind im Kinderhaus telefonisch oder via Kita-Handy mit whats app mitzuteilen. Sie können dafür auch den Telefonbeantworter benützen.

Ferien ausserhalb der Schulferien / Betriebsferien sind möglich, jedoch muss der monatliche Tarif dennoch bezahlt werden. Beachten Sie bitte, dass es für die Integration des Kindes wichtig ist, das Kinderhaus regelmässig zu besuchen. Ferien ausserhalb der Schul – Betriebsferien sind der Gruppenleiterin / Kinderhausleiterin schriftlich mitzuteilen.


10. Verpflegung

Kleinstkindgruppe:

09:00 Uhr Znüni

11:45 Uhr Mittagessen

15:00 Uhr Zvieri


Kita Gruppen:

09:00 Uhr Znüni (Kinder nehmen den Znüni von zu Hause mit)

11:30 Uhr Mittagessen

15:30 Uhr Zvieri


Das Kinderhaus beschäftigt eine erfahrene Köchin, welche die Mahlzeiten täglich frisch zubereitet und für den Einkauf verantwortlich ist. Für Babys wir der Gemüsebrei & Früchtebrei täglich auf der Gruppe frisch zubereitet in einem speziellen Babycook Gerät. Wir achten darauf, dass die Kinder nur wenig Süssigkeiten bekommen und wenn, dann werden diese von der Köchin frisch zubereitet (keine Fertigprodukte).


Auch ist es uns ein grosses Anliegen, Nahrungsprodukte mit keinen oder wenigen künstlichen Zusatzstoffen einzukaufen. Die Köchin bereitet die Mahlzeiten stets frisch zu, es werden keine Fertigprodukte eingekauft.

Auf Allergien einzelner Kinder wird Rücksicht genommen. Je nach Fall werden die Eltern gebeten, selbst für die Verpflegung zu sorgen.


11. Kleidung

Für Ihr Kind bringen Sie bitte einen Regenschutz und Hausschuhe mit, sowie für die Waldkinder geeignete Kleider.

Die Kinder sollten sich im Kinderhaus frei entfalten können, ohne grosse Rücksicht auf ihre Kleidung nehmen zu müssen. Daher sorgen die Eltern für angemessene Kleidung, die auch mal schmutzig oder nass werden darf.


Für unsere Kleinsten erhalten die Eltern einen Infobrief, worauf die Reservekleider aufgelistet sind.


12. Kommunikation Leitung - Eltern

Die Gruppenleiterin / Kinderhausleiterin / Miterzieherin lädt die Eltern zu einem jährlichen Standortgespräch ein. Nach ca. 4 Wochen des Eintritts des Kindes findet ein erstes Gespräch mit der Gruppenleiterin statt. Dieses Gespräch dient dazu, allfällige Fragen zu beantworten.

Zusätzliche Gespräche können auf gegenseitigen Wunsch vereinbart werden. Elternabende finden in der Regel 1x jährlich statt und werden rechtzeitig angekündigt. Es finden jährliche Anlässe statt, wie Räbeliechtliumzug, Samichlaus, Weihnachtsbrunch, Bastelabende mit Eltern, etc. Die Bekanntmachung erfolgt frühzeitig im Voraus.


13. Krankheit / Unfall

Das Kind ist weder im Kinderhaus noch auf Ausflügen gegen Unfall durch uns versichert. Während des Aufenthaltes im Kinderhaus übernehmen die Betreuerinnen die volle Verantwortung des Kindes.


Sie sind berechtigt, im akuten Krankheitsfall oder einem medizinischen Notfall, einen Arzt beizuziehen oder eine Spitaleinweisung anzuordnen. Im schlimmsten Fall greifen wir auf die Ambulanz zurück. Die Eltern werden, wenn erreichbar, immer im Voraus über die Schritte informiert und, wenn erreichbar und möglich, um ihr Einverständnis gebeten. Die allfälligen Kosten (Arzt, Spital, Ambulanz, SOS-Arzt, Taxifahrt) gehen zu Lasten der Eltern. Das Einverständnis dazu geben die Eltern mit ihrer Unterschrift im Betreuungsvertrag. Muss Ihr Kind Medikamente einnehmen, bringen Sie diese Bitte angeschrieben mit (Namen des Kindes & Dosierung). Die Medikamente müssen immer direkt der Gruppenleiterin übergeben werden. Azubis dürfen nie Medikamente verabreichen, es sei denn, die Berufsbildnerin begleitet dies.


Kranke Kinder können im Kinderhaus nicht betreut werden. Wird ein Kind während des Tages krank, werden die Eltern durch das Personal telefonisch informiert und gebeten, ihr Kind so bald wie möglich, abzuholen.


Leiden die Kinder unter einer ansteckenden Krankheit (z. Bsp. Windpocken, Virusinfektion, etc) darf das Kind unter keinen Umständen ins Kinderhaus gebracht werden! Die Gruppenleiterin muss in jedem Fall auch informiert werden, wenn ein anderes Familienmitglied eine ansteckende Krankheit hat.


In jedem Krankheitsfall und bei Unfällen muss die Kita Leiterin informiert werden. Bei Unfällen füllt die zuständige Person (welche den Unfall gesehen hatte) ein Protokoll aus, welches den Eltern als Kopie abgegeben wird. Dieses wird von der Kita Leiterin unterzeichnet und im Ordner abgelegt. Das Personal nimmt regelmässig an 1.Hilfe Kursen teil.


14. Haftung

Die Eltern verpflichten sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Das Kind ist weder im Kinderhaus noch auf Ausflügen durch uns haftpflichtversichert. Für das Personal besteht eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. Die Gruppenleiterin übernimmt für die Kleidung und mitgebrachtes Spielzeug keinerlei Haftung.


15. Rechnungsstellung / Tarife

Die Elternbeiträge richten sich nach der jeweils gültigen Tarifordnung.

Diese wird den Eltern vor Vertragsabschluss schriftlich bekannt gegeben.

Die Eltern erhalten monatlich eine Rechnung durch das Kinderhaus. Es empfiehlt sich, einen monatlichen Dauerauftrag bei der Bank / Post in Auftrag zu geben.


Das monatliche Schulgeld muss bis zum 28. des Vor-Monats im Voraus bezahlt werden.


16. Subventionen

Wir bieten subventionierte Plätze an.


17. Bewilligung

Das Montessori Kinderhaus verfügt über die Betriebsbewilligung des Sozialdepartements / Krippenkommission der Stadt Zürich. Zusätzlich wird das Kinderhaus von der schweizerischen Montessori Vereinigung als lizenzierte Einrichtung anerkannt. Das Kinderhaus bildet Fachfrauen-/ Männer in der Kinderbetreuung aus und bietet Praktikumsplätze an. Auf jeder Gruppe ist eine diplomierte Berufsbildnerin für die Begleitung der Lernenden zuständig.


18. Montessori Pädagogik & Kommunikation

Die Kinderhausleiterin & die Gruppenleiterin der Kita-gruppe verfügen über das anerkannte Montessori Diplom und bringen mehrere Jahre Berufserfahrung mit. Zusätzlich bildet sich die Gruppenleiterin regelmässig in Workshops weiter. Die weiteren Mitarbeiterinnen werden intern in einzelne Montessori Bereiche angeleitet. In der Erziehung und im Kinderhausalltag richten wir uns nach der Montessori Pädagogik.

Es wird empfohlen, dass sich die Eltern mit der Montessori Pädagogik befassen. Für Literaturhinweise können die Eltern auf die Kinderhausleiterin zugehen.


Die Kinderhaus Leiterin absolvierte den Kurs «Gewaltfreie Kommunikation nach Thomas Gordon». Im Kinderhaus wird mit den Kindern wertschätzend kommuniziert und es finden regelmässige Austauschgespräche mit der Leiterin statt, um dies zu überprüfen oder zu verbessern. Das Betriebskonzept, sowie die Schulordnung und das Reglement sind Bestandteil des Vertrages und werden mit der Unterschrift der Eltern anerkannt und akzeptiert. 


Aktualisiert: April 2022

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